Hausordnung: Regeln für ein gutes Miteinander in den Öffis

Jeden Tag nutzen 2,6 Millionen Fahrgäste die Stationen und Fahrzeuge der Wiener Linien. Wo viele Menschen zusammenkommen, braucht es für ein angenehmes und konfliktfreies Miteinander ein gewisses Maß an Regeln und Rücksichtnahme.

Wir möchten, dass sich unsere Fahrgäste in den Öffis sicher und wohl fühlen. Jede*r Einzelne kann mit etwas Rücksichtnahme zu einem angenehmen Miteinander beitragen. Daher finden sich im Mittelpunkt unserer Hausordnung vor allem die Punkte Sicherheit und Rücksicht. In den Öffis gilt:

  • Geltende Rechtsvorschriften sind einzuhalten.
  • Blindenleit- und Informationssysteme, Fluchtwege und Arbeitsräume der Wiener Linien sind zugänglich zu halten.
  • Abfälle sind in die entsprechend gekennzeichneten Behälter zu werfen.

Was ist nicht erlaubt?

Um die Sicherheit und das Wohlbefinden unserer Fahrgäste zu gewährleisten, ist es in unseren Fahrzeugen und Stationen verboten:

  • andere Fahrgäste zu belästigen oder zu gefährden
  • die öffentlichen Verkehrsmittel zu beschädigen und/oder zu beschmutzen
  • mit Fahrrädern, E-Bikes, Skateboards, Inlineskates, Scootern und dergleichen zu fahren
  • zu lärmen und/oder zu musizieren
  • zu betteln und/oder Waren anzubieten
  • Alkohol zu konsumieren
  • zu rauchen (auch z.B. E-Zigaretten und dergleichen zu dampfen)
  • Hunde ohne Beißkorb und Leine zu führen (ausgenommen sind Assistenzhunde, das sind Signal-, Service- und Blindenführhunde)
  • unsere Noteinrichtungen missbräuchlich zu verwenden.

Die Hausordnung im Detail

Hier finden Sie unsere gesamte Hausordnung.

Häufige Fragen

Hier finden Sie die häufigsten Fragen unserer Fahrgäste rund um die Hausordnung.

  • Kann ich meinen Hund mit den Öffis mitnehmen?

    Natürlich können Sie Ihren Hund mitnehmen - Besitzer*innen einer Jahreskarte sogar gratis. Auch kleine Hunde, die in einem geschlossenen Behälter transportiert werden, fahren kostenlos. Der Behälter dient vor allem zur Sicherheit des Hundes, denn bei vielen Fahrgästen kann es schon einmal vorkommen, dass aus Versehen ein kleiner Hund zwischen all den Leuten übersehen wird.

    Assistenzhunde (Blindenführhunde, Servicehunde, Signalhunde) mit gültigem Eintrag im Behindertenpass sind ebenfalls kostenlos unterwegs.

    Braucht mein Hund Maulkorb und Leine?

    Für Hunde, die nicht in einem geeigneten Behälter transportiert werden, besteht Maulkorb- und Leinenpflicht. Bei einer Notbremsung oder bei hohem Fahrgastaufkommen stellt der Hund sonst eine Gefahr für andere Fahrgäste dar.

    Assistenzhunde mit gültigem Eintrag im Behindertenpass brauchen keine Leine oder Maulkorb.

    Wo muss mein Hund Maulkorb und Leine tragen? Auch im Lift?

    Sobald Sie mit Ihrem Hund eine U-Bahn-Station betreten, braucht der Hund einen Maulkorb und eine Leine. Das gilt natürlich auch für die Aufzüge in den Stationen. Bus- und Straßenbahn-Haltestellen sind nicht davon betroffen.

    Für meinen Hund gibt es keinen Maulkorb in seiner Größe, darf ich ihn dann ohne Maulkorb in die Öffis mitnehmen?

    Grundsätzlich gibt es viele verschiedenen Größen an Maulkörben. Wird kein passender Maulkorb gefunden, ist es auch möglich einen Maulkorb nach Maß anfertigen zu lassen. In einem geschlossenen Behälter können Hunde ohne Beißkorb transportiert werden.

    Welches Ticket kaufe ich für meinen Hund?

    Hunde benötigen ein Halbpreisticket, d.h. ein ermäßigtes Einzelticket. Das Halbpreisticket gilt wie ein normales Einzelticket und kann auch online gekauft werden.

    Fahren kleine Hunde/Welpen, die man auf dem Schoß hat, gratis?

    Sie benötigen wie jeder andere Hund – sofern sie nicht in einem geschlossenen Behälter transportiert werden – ein Halbpreisticket für die Öffis. Auch Schoßhunde und Welpen unterliegen der Maulkorb- und Leinenpflicht.

    Mein Hund ist so klein, er passt locker in meine Handtasche. Geht das?

    Wenn die Tasche verschließbar ist – das heißt, der Hund kann nicht herausschauen und damit auch keine anderen Fahrgäste beißen – können Sie den Hund so in den Öffis transportieren.

    Warum ist die Rolltreppe für meinen Hund gefährlich?

    Hunde können sich auf einer Rolltreppe sehr leicht verletzen. Wenn Pfoten in Rillen und Zwischenräume geraten, kann es für Ihren Vierbeiner schnell zu schweren Verletzungen kommen. Wenn ihr Hund klein genug ist, können Sie ihn tragen. Ansonsten benutzen Sie am besten ganz sportlich die Stiegen oder den Aufzug.

    Blogbeitrag

    Lesen Sie auch unseren Blogbeitrag zum Thema Hunde.

  • Darf ich meinen Müll in den Fahrzeugen oder den Stationen liegen lassen?

    Nein. Unsere U-Bahn-Stationen sind mit über 2.000 Mistkübeln ausgestattet. Wir appellieren an unsere Fahrgäste, Zeitungen, Essensreste, leere Trinkflaschen, etc. in die vorgesehenen Mistkübel zu werfen und nicht in den Fahrzeugen und Stationen liegen zu lassen. Stark verunreinigte Fahrzeuge müssen gegebenenfalls auch zur Reinigung eingezogen werden. Das führt zur Störung des Betriebs und damit zu längeren Wartezeiten.

    Was kann schon passieren, wenn ich eine Zeitung liegen lasse?

    Wenn Zeitungen nicht mitgenommen oder in die vorgesehenen Mistkübel entsorgt werden, können sie nicht nur auf dem Fußboden, sondern auch auf den U-Bahn-Gleisen landen. Hier reicht dann ein kleiner Funkenflug aus und die Zeitung beginnt zu glosen, rauchen oder im schlimmsten Fall zu brennen. Das führt zu Störungen im U-Bahn-Betrieb.

    Gibt es bei den Wiener Linien Mülltrennung?

    In den Stationen der Linien U3 (Trennung in Papier und Restmüll) und U2 (Trennung zwischen Restmüll, Papier, PET-Flaschen, Metall) stehen verschiedene Behältnisse zur Mülltrennung bereit. Wir können nur sortenreinen Müll an die Müllentsorgung übergeben. Befinden sich z.B. im Altpapier auch Dosen, Flaschen oder sonstiger Restmüll, kann dieser aus organisatorischen Gründen nicht händisch wieder getrennt werden.

    Hier müssen wir dann leider den Müll zum allgemeinen Restmüll geben. Daher unsere Bitte: Papier zu Papier, Dosen in den Metallmüll und Getränkeflaschen in die Behälter für PET-Flaschen geben.

  • Warum ist in der U-Bahn das Essen verboten?

    Unsere Fahrgäste haben viele Jahre lang den Wunsch nach einem Essverbot geäußert. Eine Abstimmung hat gezeigt, dass sich die Mehrheit ein generelles Essverbot wünscht. Deshalb ist Essen seit Jänner 2019 in allen U-Bahn-Linien verboten.

    Auch in vielen anderen Städten auf der ganzen Welt (z.B. Basel, Berlin oder im asiatischen Raum) sowie in österreichischen Landeshauptstädten (z.B. Klagenfurt, Innsbruck oder Bregenz) gibt es schon seit vielen Jahren ein Essverbot in den Öffis.

    Warum nicht in Bus und Bim?

    Wir haben uns jetzt einmal die U-Bahnen vorgenommen. Hier ist auch der Großteil unserer Fahrgäste unterwegs.

    Gilt das Essverbot auch für Kinder oder Diabetiker*innen?

    Unsere Service- und Sicherheits-Mitarbeiter*innen achten darauf, dass das Essverbot eingehalten wird. Bei Personengruppen mit speziellen Bedürfnissen agieren sie sensibel und mit Augenmaß. Wir werden keinem Kleinkind, das etwas zu Essen braucht, das Kipferl wegnehmen.

    Wird Trinken auch verboten?

    Nein, das Trinken von nichtalkoholischen Getränken bleibt weiterhin erlaubt.

  • Ist Alkohol in den Öffis erlaubt?

    Der Konsum von alkoholischen Getränken ist in den Fahrzeugen und U-Bahn-Stationen verboten. Regelmäßige Befragungen zeigen ganz deutlich, dass das Trinken von Alkohol in U-Bahn, Bus und Bim von besonders vielen Fahrgästen als störend empfunden wird.

    Rauchen in den Öffis – ja oder nein?

    Ganz klar: nein. Zigarettenrauch hat in unseren Fahrzeugen und Stationen nichts verloren. Schon allein aufgrund der Brandgefahr ist Rauchen bei uns allgemein verboten. Auch für das Dampfen von E-Zigaretten gibt es keine Ausnahme.

  • Darf ich mein Fahrrad in den Öffis mitnehmen?

    Das Mitnehmen von Fahrrädern in der U-Bahn ist für alle kostenfrei möglich. Die Mitnahme eines Fahrrades in Straßenbahn und Bus ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet (Ausnahme: zusammengeklappte Klappräder).

    Wann darf ich in der U-Bahn ein Fahrrad mitnehmen?

    • Montag bis Freitag (werktags): 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr und ab 18:30 Uhr
    • Samstag, Sonn- und Feiertag: ganztägig

    Wo darf ich einsteigen und wo kann ich mein Fahrrad in der U-Bahn abstellen?

    Bitte steigen Sie nur bei jenen U-Bahn-Türen ein, die mit dem blauen Fahrrad-Piktogramm gekennzeichnet sind. Stellen Sie ihr Fahrrad quer zur Fahrtrichtung ab und lassen Sie es nicht unbeaufsichtigt, sondern halten Sie es während der gesamten Fahrt fest. Die Bereiche für Kinderwagen sind als Abstellplatz verboten.

    Darf ich mein Fahrrad in Haltestellen oder im Bereich von U-Bahn-Stationen abstellen?

    Fahrräder, die in Haltestellen oder im Bereich von U-Bahn-Stationen abgestellt werden, müssen entfernt werden, weil sie die Sicherheit der Fahrgäste gefährden könnten - etwa durch das Verstellen von Fluchtwegen. Widerrechtlich abgestellte Fahrräder, die von Wiener-Linien-Mitarbeiter*innen entfernt werden, werden nach Simmering ins MA48 Depot gebracht. Dort können die Räder gegen eine Gebühr wieder abgeholt werden.

    Was passiert bei einer Störung mit meinem Fahrrad?

    Müssen Sie aufgrund einer Störung den Zug außerhalb einer Station verlassen, müssen Sie aus Sicherheitsgründen Ihr Fahrrad im Zug zurücklassen. Unsere Mitarbeiter*innen informieren Sie gerne, wie Sie Ihr Fahrrad wiederbekommen.

    Wie viele Fahrräder darf ich mitnehmen?

    Jeder Fahrgast darf maximal ein Rad mitnehmen und muss damit die vorgesehenen Türen benutzen (mit Piktogramm gekennzeichnet). Pro Einstiegsraum sind maximal zwei Fahrräder gestattet. Befinden sich im Einstiegsraum bereits ein Kinderwagen und ein Fahrrad, darf kein Fahrrad mehr abgestellt werden. Die gleichzeitige Mitnahme eines Fahrrads und eines Hundes ist verboten.

    Wie alt müssen Fahrgäste, die ein Fahrrad mitnehmen, sein?

    Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr dürfen ihr Fahrrad nur in Begleitung einer erwachsenen Person mitnehmen. Achtung: Wenn Sie mit mehreren Kindern unter 12. Jahren unterwegs sind, stellen Sie bitte sicher, dass jedes Kind mit Fahrrad, von einer erwachsenen Person begleitet wird.

    Wie ist die Mitnahme von Kinderfahrrädern geregelt?

    Grundsätzlich gelten Laufräder und Fahrräder für Kleinkinder als leicht tragbare Gegenstände und können in den Öffis mitgenommen werden. Trotzdem muss darauf geachtet werden, dass durch die Mitnahme weder andere Fahrgäste noch unser Betrieb gestört werden. Die Letztentscheidung, ob ein Fahrrad mitgenommen werden kann oder nicht, obliegt dem Fahrpersonal.

    Ist die Fahrrad-Mitnahme nur für Jahreskarten-Kund*innen gratis?

    Nein, die Fahrradmitnahme ist mit allen Tickets gratis möglich. Als Jahreskarten-Besitzer*in profitieren Sie aber von der erweiterten Gratismitnahme in den S-Bahnen und Regionalzügen der ÖBB in Wien (Kernzone Wien).

    Ist die Mitnahme von E-Bikes auch gratis?

    Ja, auch der Transport von E-Bikes ist kostenfrei möglich. Aus Sicherheitsgründen ist der Transport von Sonderkonstruktionen wie Tandems oder Fahrrädern mit Hilfsantrieben (ausgenommen E-Bikes) verboten.

    Darf mein (E-)Scooter mit in die Öffis?

    Zusammengeklappte E-Scooter bzw. Scooter stufen wir als Handgepäck ein. Sie dürfen deshalb in allen U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen mitgenommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass genügend Platz vorhanden ist. E-Scooter und Scooter, die man nicht zusammenklappen kann, nehmen wir nicht mit.

    Worauf muss ich beim Transport eines (E-)Scooters achten?

    Wenn Sie einen zusammengeklappten E-Scooter mit in die Öffis nehmen möchten, verstauen Sie ihn am besten so, dass kein anderer Passagier dadurch gestört wird. Legen Sie ihn am besten unter den Sitz bzw. lehnen Sie ihn gegen eine Trennwand.

    Welche Regelung gibt es für Roller?

    Motorrad-Roller bzw. E-Roller sind aufgrund ihrer Größe und aus Sicherheitsgründen in den Öffis nicht erlaubt.

    Darf ich mit dem Fahrrad, Scooter, Inlineskates, etc. in der U-Bahn-Station fahren?

    Das Fahrrad darf in unseren U-Bahnen und Anlagen ausnahmslos nur geschoben werden. Es ist verboten, mit dem Fahrrad die Rolltreppen zu benutzen. Das Fahren mit Scooter, Inlineskates, Skateboards und dergleichen ist in den Stationen aus Sicherheitsgründen ebenfalls nicht erlaubt.

    Weitere Informationen:

    Lesen Sie auch unseren Blog-Beitrag zur Mitnahme von Fahrrädern in den Öffis.

    Mehr Informationen zum Radfahren in Wien finden Sie unter: fahrradwien.at

  • Darf man laute Musik hören oder musizieren?

    Nein. Lärmen, Musizieren und lautes Musikhören ist in den Anlagen und Fahrzeugen der Wiener Linien nicht erlaubt. Auch Kopfhörer schirmen nicht alles ab. Achten Sie deshalb auch dabei auf die richtige Lautstärke.

    Ist telefonieren in den Öffis verboten?

    Nein. Niemand hat etwas gegen ein kurzes Telefongespräch. Wir bitten allerdings, auf lautes Telefonieren aus Rücksicht auf andere Fahrgäste zu verzichten.

    Ist Betteln in den Öffis erlaubt?

    Das Betteln sowie das Anbieten und Verkaufen von Waren ist in den Öffis in jeglicher Art untersagt. Es wurden deshalb schon viele Maßnahmen gesetzt. Beispiel dafür sind die mobilen Stationsaufsichten. Neben der bestehenden Stationsaufsicht mit Monitorüberwachung hat die mobile Stationsaufsicht eine deutlich sichtbare Präsenz.

    Ihre Aufgabe ist es, die Belästigungen unserer Fahrgäste in Stationen und Zügen zu verhindern, Menschen, welche die Ordnung stören, zuerst abmahnen oder eben aus den Fahrzeugen und Stationen zu verweisen.

    Was kann ich tun, wenn jemand in den Öffis musiziert oder bettelt?

    Unsere Mitarbeiter*innen sind täglich in den Fahrzeugen und Stationen unterwegs und kontrollieren die Einhaltung der Hausordnung. Aber natürlich können sie nicht überall gleichzeitig sein.

    Wenn Sie uns helfen möchten, können Sie Ihre Beobachtung unseren Mitarbeiter*innen vor Ort (Fahrer*in oder Stationswart*in) oder telefonisch bei unserem Service-Telefon +43 1 7909 100 melden.