Vollmacht
Vollmacht für Rechtsgeschäfte
Neuverträge* sowie Kündigungen während der Laufzeit können nur mit original unterfertigter Vollmacht abgeschlossen/durchgeführt werden (gemäß Tarifbestimmungen).
* Zahlartwechsel, Vertragsunterbrechung, Zahlerwechsel, Wechsel des Bankkontoinhabers, Beantragung/Verlängerung einer Semesterkarte.